Die politische Macht Russlands
Nach dem Ende der Sowjetunion und der Auflösung der staatstragenden
Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1991 durchlebte Russland eine
langwierige und problematische Phase der Umgestaltung, die
zum Teil schwere Verwerfungen in allen Bereichen des politischen, sozialen und
wirtschaftlichen Lebens mit sich brachte und von Machtkämpfen zwischen den
verschiedenen Interessengruppen geprägt war. Erst etwa ab der Jahrtausendwende
stabilisierten sich die politischen Verhältnisse nach und nach, nicht zuletzt
aufgrund der fortschreitenden Konzentration der Staatsmacht auf einen starken
Präsidenten, die allerdings auch zu Lasten von Pluralismus und demokratischen
Freiheiten geht.
Nach der Verfassung von 1993, die seither mehrmals geändert wurde, ist
Russland eine Präsidialdemokratie mit föderativem Staatsaufbau.
Staatsoberhaupt ist der für vier Jahre direkt vom Volk gewählte
Staatspräsident; eine einmalige unmittelbare Wiederwahl ist möglich. Der
Präsident ist mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet: Er ist
Oberbefehlshaber der Streitkräfte, hat die Kontrolle über den Befehl zum
Einsatz von Atomwaffen und ist Vorsitzender des Sicherheitsrates, des zentralen
Organs für sicherheitsrelevante innen- und außenpolitische Entscheidungen.
Er
ernennt den Ministerpräsidenten, der dann noch von der Duma bestätigt werden
muss. Lehnt die Duma den vorgeschlagenen Ministerpräsidenten in drei
Abstimmungen ab, kann der Präsident das Parlament auflösen und Neuwahlen
anordnen. Ebenso ernennt er die Gouverneure der Föderationssubjekte, die dann
von den jeweiligen Regionalparlamenten bestätigt werden müssen (seit 2004;
zuvor wurden sie in den Regionen direkt gewählt); auch in den Regionen kann der
Präsident bei dreimaliger Ablehnung seines Kandidaten das Parlament auflösen.
Gemäß
der Verfassung von 1993 besteht das russische Parlament aus zwei Kammern, der
Duma (Unterhaus) und dem Föderationsrat (Oberhaus).
Die 450 Abgeordneten der Duma werden für vier Jahre in allgemeinen
Wahlen und nach dem Verhältniswahlsystem gewählt (seit der Verfassungsänderung
von 2004; davor wurden sie je zur Hälfte nach dem Verhältnis- und dem
Mehrheitswahlsystem gewählt).
Für den Einzug in die Duma gilt eine Sperrklausel von 7 Prozent, und
eine Partei muss 50 000 Mitglieder aufweisen können, um überhaupt bei
den Duma-Wahlen antreten zu dürfen; beide Bestimmung kamen bei den Wahlen von
2007 erstmals zur Anwendung. Der Föderationsrat besteht aus je zwei Vertretern
der 85 Territorialeinheiten der Russischen Föderation, die vom jeweiligen
Gouverneur oder dem Regionalparlament bestimmt werden. Um den Gouverneuren, die
bis einschließlich 2001 selbst im Föderationsrat vertreten waren, ein Forum auf
föderaler Ebene zu bieten, wurde der Staatsrat geschaffen, in dem sich die
Gouverneure der Föderationssubjekte unter Vorsitz des Präsidenten versammeln;
der Staatsrat hat jedoch ausschließlich beratende Funktion und ist kein
Verfassungsorgan.
Die obersten judikativen Organe sind das Verfassungsgericht, der Oberste
Gerichtshof und das Oberste Schiedsgericht. Ihre Richter werden vom Präsidenten
ernannt und vom Föderationsrat bestätigt.
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